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BIT-NEWS | 14. April 2011
Ab Juli gelten vereinfachte Gesetze für E-Invoicing
Ab dem 1. Juli 2011 gelten vereinfachte gesetzliche Bedingungen für den elektronischen Rechnungsversand, indem auf eine bisher notwendige qualifizierte digitale Signatur oder EDI verzichtet werden kann. Darauf weist der ECM-Anbieter Dvelop hin. Diese gesetzliche Änderung mit einer Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen dient dazu, den technischen Aufwand der Unternehmen bei der Nutzung des E-Invoicing zu beschränken. Dvelop erwartet als Folge der Gesetzeskorrektur, dass die Nachfrage nach Lösungen zur Digitalisierung von Rechnungsprozessen anziehen wird. Die im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes beschlossenen neuen rechtlichen Regelungen gelten für alle Unternehmensumsätze, die ab dem 1. Juli getätigt werden. Initiiert wurden sie durch eine Vorgabe der EU aus dem letzten Jahr, nach der es nicht mehr zwingend erforderlich sein soll, elektronische Rechnungen entweder mit einer qualifizierten digitalen Signatur zu versehen oder über EDI zu verschicken. Beide Verfahren haben unverändert Gültigkeit und werden vom Gesetzgeber als besonders geeignete Verfahren für elektronische Rechnungen herausgestellt, die Unternehmen können nun jedoch eine dritte Variante wählen. Sie besagt, dass die Unternehmen nur noch die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnungen gewährleisten müssen. Dies könne durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können, wird in dem Gesetz beschrieben.
Kontakt:
d.velop AG
Schildarpstr. 6 - 8
48712 Gescher
Telefon: +49 (0) 2542 9307 0
E-Mail:
info@d-velop.de
Internet:
www.d-velop.de
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